FAQ's zur Wohnbaugenossenschaft Ursulinenhof in Oberried
Wenn Sie Ihre Frage bei den nachfolgenden FAQ's nicht zufriedenstellend beantwortet wird nehmen Sie jederzeit Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wie werde ich Mitglied?
Bitte füllen Sie einen Mitgliedsantrag aus, überweisen Sie den Gegenwert der Anteile auf angegebenes Konto und schicken Sie den ausgefüllten Antrag an Wohnbaugenossenschaft Ursulinenhof e.G., Klosterplatz 4, 79254 Oberried
Gibt es eine Nachschusspflicht?
Nein es gibt keine Nachschusspflicht - sie haften maximal mit dem eingesetzten Kapital.
Was geschieht mit meinem Geld?
Ihr Geld wird verwendet, um ein Grundstück zu kaufen und darauf Wohngebäude zu errichten, die an Oberrieder Bürger vermietet werden.
Ist mein Geld sicher angelegt?
Da Ihr Geld in ein Grundstück und Wohngebäude investiert wird besteht ein solider Gegenwert, so dass ein Totalverlust ausgeschlossen werden kann.
Wie hoch ist die Verzinsung?
Dies ist noch nicht festgelegt und wird durch die Mitgliederversammlung (der Sie als Mitglied angehören) entschieden.
Ab wann bekomme ich Zinsen?
Dies ist noch nicht festgelegt und wird durch die Mitgliederversammlung (der Sie als Mitglied angehören) entschieden.
Können Ehepaare einen Anteil gemeinsam erwerben?
Nein eine gemeinsame Zeichnung ist nicht möglich – bitte zeichnen Sie immer nur mit einen Namen je Anteil.
Wie viele Wohnungen entstehen?
Insgesamt 24 Wohunngen. Es sind zwei Gebäude mit jeweils zwölf Wohnungen geplant (siehe Grundriss)
Habe ich ein Anrecht auf eine Mietwohnung?
Ja, jedes Mitglied hat ein Anrecht auf eine Wohnung. Bei mehreren Anwärtern entscheiden die Vergabekriterien, die die Mitgliederversammlung festlegt.
Wie kann ich eine Wohnung mieten?
Sie können uns Ihr Interesse jederzeit, per Post, Telefon oder E-mail mitteilen - sobald die Vergabekriterien durch die Mitgliederversammlung festgelegt sind, werden Sie angeschrieben. Um eine Wohnung mieten zu können müssen Sie Mitglied werden.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Wohnung mieten?
Der Kriterienkatalog zur Wohnungsvergabe wird durch die Mitgliederversammlung (der Sie als Mitglied angehören) festgelegt
Sind meine Anteile vererbbar?
Ja Mitgliedsanteile können vererbt werden.
Wie hoch ist der Mindestanteil?
Der Anteilswert beträgt 1000€
Kann ich Anteile in Raten zahlen?
Bitte treten Sie hierzu mit uns persönlich in Kontakt
Wie lautet die Kontoverbindung auf die der Gegenwert der Anteile eingezahlt werden soll?
Unser Konto ist bei der GLS-Bank Freiburg. Die IBAN lautet DE98 4306 0967 7926 4075 01.
Kann man zu einem späteren Zeitpunkt die Anzahl der Anteile erhöhen?
Ja, eine Erhöhung ist jederzeit möglich.
Wie lange ist die Kündigungsfrist ?
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Jahre. Die Kündigung muss mindestens 3 Monate vor Ende des Geschäftsjahres erfolgen.
Sind meine Anteile beleihbar?
Genossenschaftsanteile sind Wertpapiere und demnach beleihbar, wenn Sie mal unvorhergesehen und kurzfristig Geld benötigen.
Kann ich auch Mitglied werden, wenn ich nicht in Oberried wohnhaft bin?
Ja eine Mitgliedschaft ist nicht vom Wohnort abhängig.